Arbeitskreise Ästhetische Chirurgie

Bayerische Gesellschaft für ästhetische Chirurgie


Mitgliedschaft

Die Bayerische Gesellschaft für ästhetische Chirurgie kennt drei Arten von Mitgliedschaft:

  1. Ordentliche Mitgliedschaft
  2. Ehrenmitgliedschaft
  3. Fördernde Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder können approbierte deutsche Fachärzte für Allgemeinmedizin, Anästhesie, Urologie, Orthopädie, Chirurgie, Dermatologie, Gynäkologie, HNO, MKG, Augenheilkunde und Plastische Chirurgie werden. Sie sollen neben ihrem Fachgebiet auch im Bereich der ästhetischen Chirurgie – entsprechend ihrer Qualifikation – tätig sein.

Die Ehrenmitgliedschaft wurde Prof. Dr. med. habil. Werner Mang mit Gründung des Vereins verliehen. Eine Ehrenmitgliedschaft kann weiteren herausragenden Persönlichkeiten verliehen werden, die sich in der ästhetischen Chirurgie besondere Verdienste erworben haben und die bereit sind, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Die Ernennung erfolgt aufgrund eines mehrheitlichen Beschlusses der Mitgliederversammlung. Vorschlagrecht hat jedes ordentliche Mitglied.

Fördernde Mitglieder sind sonstige natürliche oder juristische Personen, die keine sonstige Mitgliedschaft haben und die den Verein bei der Förderung und Verwirklichung seiner Ziele unterstützen. Der Vorstand entscheidet einstimmig über einen Antrag.

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